Zum Nachweis bei Ihrem Finanzamt:
Unsere "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b des Einkommensteuergesetzes" können Sie sich hier mit einem Klick herunterladen und ausdrucken.
Zum Nachweis bei Ihrem Finanzamt:
Den "Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen" können Sie sich hier mit einem Klick herunterladen und ausdrucken.
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